Wien (OTS) – E-Mopeds gelten nicht mehr als Fahrräder – mit 1.
Oktober wird der
letzte Teil der StVO-Novelle umgesetzt, die so genannte „E-
Mopedregelung“. Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden damit als
Kraftfahrzeuge eingestuft, bisher wurden sie als Fahrräder behandelt
und durften damit Radwege und Radverkehrsanlagen benutzen. Dies ist
nun vorbei. E-Mopeds dürfen nach wie vor verwendet werden, allerdings
lediglich auf der Fahrbahn und mit entsprechender Zulassung. Sie
werden herkömmlichen Mopeds somit gleichgestellt.
Mit der neuen Regelung wird eine langjährige Forderung des
Österreichischen Städtebundes erfüllt. Endlich gibt es einen
gesetzlichen Rahmen, um Radwege und gemischte Geh- und Radwege, die
für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen da sind, sicherer zu
machen.
„Als Städtebund begrüßen wir die Neuregelung zu E-Mopeds, die ab
1. Oktober gelten und so zu mehr Sicherheit für den Fuß- und
Radverkehr beitragen wird. Durch die ständige Weiterentwicklung
elektrischer Kleinfahrzeuge ist das ein wichtiger Schritt und ist
insbesondere in Städten, wo ohnehin weniger Platz ist, ein
wesentlicher Ansatzpunkt, um Konflikte zu vermeiden.“ erklärt der St.
Pöltner Vizebürgermeister Michael Kögl , Vorsitzender des Städtebund-
Verkehrsausschusses.
Auch die Grazer Vizebürgermeisterin Judith Schwentner ist
zufrieden: „Ich bin erleichtert, dass wir es nach jahrelangem Einsatz
gemeinsam geschafft haben, ein wichtiges Anliegen vieler Menschen
umzusetzen: E-Mopeds gehören nicht auf den Radweg. Die neue Regelung
schafft endlich klare Verhältnisse und mehr Sicherheit für
Radfahrer:innen und Fußgänger:innen.“
Der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart betont: „Es ist
Aufgabe der Politik, gerade die schwächsten Verkehrsteinehmer:innen
zu schützen. In Fußgängerzonen, auf Geh- und Radwegen sind etwa auch
Kinder, betagte und mobilitätseingeschränkte Personen unterwegs.
Schwere und schnelle Fahrzeuge wie E-Mopeds können hier die
Sicherheit und das Sicherheitsgefühl maßgeblich negativ
beeinträchtigen. Die E-Mopeds gehören dorthin, wo ihr
Geschwindigkeitsniveau und ihre Breite zu den übrigen
Verkehrsteilnehmer:innen passen: Auf die Fahrbahn!“
Zwtl.: StVO-Novelle ist bedeutender Schritt
Mit dem Inkrafttreten der neuen E-Mopedregelung wird der letzte
Teil der angekündigten StVO-Novelle von Mobilitätsminister Peter
Hanke umgesetzt.
„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit.“
betont Städtebund- Generalsekretär Thomas Weninger : „Klare, faire
Regeln erleichtern das Miteinander im Straßenverkehr. Mit der
Gleichstellung von E-Mopeds und Mopeds mit herkömmlichem Antrieb
bekommen nun die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen ihren Platz
zurück. Wir sind sehr dankbar, dass die Rückmeldungen der
Kommunalpolitik hier endlich wahrgenommen wurden, denn unsere
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben das Ohr bei den Menschen
und haben diese nun vorgenommen Anpassungen schon seit Jahren von der
Bundespolitik gefordert!“