Linz (OTS) – Die AK Oberösterreich hat 14 Haushaltsversicherungen für
eine
Mietwohnung mit 90 m² Wohnnutzfläche und solider Ausstattung bei
einem festgelegten Mindestschutz verglichen. Die Jahresprämien lagen
zwischen rund 155 und 295 Euro. Wer bereit ist, im Schadensfall einen
Selbstbehalt von 100 bis 200 Euro zu übernehmen, kann bis zu 25
Prozent der Jahresprämie sparen. Bei diesen Tarifen bewegten sich die
Prämien zwischen 122 und 236 Euro pro Jahr.
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer
Haushaltsversicherung gibt es nicht – empfehlenswert ist sie
trotzdem. Sie schützt einerseits den Hausrat vor Schäden durch Feuer,
Sturm, Leitungswasser oder Einbruch (optional auch Glasbruch).
Andererseits beinhaltet sie meist auch eine
Privathaftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Sie
unbeabsichtigt Dritten zufügen, etwa bei einem verschuldeten Fahrrad-
oder Skiunfall. Gerade Haftpflichtschäden können existenzbedrohend
hohe Forderungen nach sich ziehen (z.B. Schmerzensgeld,
Heilungskosten oder Verdienstentgang der Geschädigten).
Vor Abschluss einer Haushaltsversicherung sollten Sie genau prüfen,
ob der gewünschte Schutz zu Ihrem Bedarf passt. Lassen Sie sich
unbekannte Begriffe erklären und fordern Sie eine Leistungsübersicht
an. Je nach Lebenssituation kann es sinnvoll sein, die
Haftungsgrenzen für Schmuck, Bargeld oder andere Wertgegenstände zu
erhöhen, sowie große Glasflächen wie Wintergärten oder
Dachverglasungen abzusichern. Auch die Mitversicherung von E-Bikes,
Aquarien, Wasserbetten oder Balkonkraftwerken kann je nach
individueller Situation empfehlenswert sein.
Grob fahrlässig verursachte Schäden
Grob fahrlässig handelt laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs
beispielsweise, wer Fett in einem Topf erhitzt, die Wohnung verlässt
und sich auf dem Rückweg mit der Nachbarin verplaudert. Gegen den
dadurch verursachten Wohnungsbrand durch Unachtsamkeit sollte man
zusatzversichert sein, weil ansonsten die Versicherung aussteigt.
Nahezu alle Versicherungen bieten inzwischen an, grob fahrlässig
verursachte Schäden mitzuversichern – zumindest in ihren Top-Tarifen.
Achten Sie darauf, wie hoch die maximale Leistung im Schadensfall
ist: Die meisten Versicherungen leisten bis zu 100 Prozent der
Versicherungssumme, einige wenige begrenzen den Betrag.
Fahrräder und E-Bikes
Der Diebstahl von Fahrrädern und E-Bikes ist in vielen
Haushaltsversicherungen mitversichert, zumindest dann, wenn das Rad
im Wohnhaus, in Nebenräumen oder auf dem Grundstück abgestellt war.
Achten Sie dabei auf mögliche Wertgrenzen, die bei teuren Rädern oft
zu niedrig angesetzt sind. Für diesen Fall kann eine Erhöhung
sinnvoll sein. Außerdem ist in Gemeinschaftsräumen wie
Fahrradkellern, Treppenhäusern oder auf dem Grundstück das Absperren
der Fahrräder Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Haushaltsversicherungen werden häufig mit einer Laufzeit von zehn
Jahren abgeschlossen. Konsument:innen können jedoch nach drei Jahren
erstmals und anschließend jährlich kündigen. Ein
Sonderkündigungsrecht besteht z.B. bei einem Umzug. Melden Sie sich
dazu unbedingt vor dem Ummelden bei Ihrer Versicherungsbetreuerin
oder Ihrem Versicherungsbetreuer.
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