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Bundesregierung stärkt Arbeiten im Alter und betriebliche Altersvorsorge

Wien (OTS) – Die Bundesregierung setzt einen weiteren Schritt für
einen
Paradigmenwechsel am Arbeitsmarkt und in der Altersvorsorge. Mit der
Aktivpension wird freiwilliges Arbeiten über das gesetzliche
Pensionsalter hinaus deutlich attraktiver. Gleichzeitig wird die
betriebliche Altersvorsorge weiterentwickelt: mit mehr Wahlfreiheit
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geringeren Kosten und
besseren Möglichkeiten, zusätzlich für die Pension vorzusorgen.

Aktivpension: Wer länger arbeitet, soll mehr davon haben

Mit der Aktivpension schafft die Bundesregierung ab 2027 einen
klaren finanziellen Anreiz für Menschen, die nach dem gesetzlichen
Pensionsantrittsalter freiwillig weiterarbeiten.

Das zentrale Element ist ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag
von bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Das sind 1.250 Euro pro Monat, die
steuerfrei bleiben. Zusätzlich entfällt für erwerbstätige
Pensionistinnen und Pensionisten künftig der eigene Beitrag zur
Pensionsversicherung. Der Dienstgeberbeitrag bleibt bestehen. Auch
Selbstständige nach GSVG, BSVG oder FSVG profitieren entsprechend.

Profitieren sollen drei Gruppen:

– Menschen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche
Regelpensionsalter hinausschieben.

– Menschen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben
weiterarbeiten – selbstständig oder unselbstständig, wenn sie
mindestens 480 Versicherungsmonate (Männer) bzw 408
Versicherungsmonate (Frauen) vorweisen können.

– Personen in Teilpension, wenn sie ab dem Regelpensionsalter
weiterhin erwerbstätig sind.

Die Aktivpension ist kein Zwang zur Arbeit in der Pension. Sie
ist ein Bonus fürs freiwillige Weiterarbeiten. Wer länger arbeiten
möchte, soll nicht gebremst werden, sondern mehr Netto vom Brutto
haben.

Rechenbeispiele: So wirkt die Aktivpension konkret

Der genaue Vorteil hängt von der individuellen Steuer- und
Einkommenssituation ab. Die folgenden Beispiele zeigen
näherungsweise, was die Aktivpension bringen kann:

Beispiel 1: Krankenpfleger mit geringem Zuverdienst

Ein Krankenpfleger ist bereits in Pension und erhält eine
Bruttopension von 1.700 Euro monatlich. Weil er weiter gebraucht wird
und freiwillig unterstützen möchte, arbeitet er in geringem Ausmaß
weiter – etwa rund fünf Stunden pro Woche. Dadurch verdient er
zusätzlich 500 Euro pro Monat.

Durch die Aktivpension wird er jährlich um 1.630 Euro
profitieren.

Würde er seinen Pensionsantritt aufschieben und stattdessen
weiter voll arbeiten, etwa mit einem Bruttoeinkommen von 3.200 Euro
monatlich, läge sein jährlicher Vorteil bei 6.805 Euro.

Beispiel 2: Verkäuferin in Teilzeit

Eine Verkäuferin erhält eine Bruttopension von 2.000 Euro
monatlich. Sie arbeitet nach dem Regelpensionsalter freiwillig weiter
– etwa in Teilzeit mit rund 20 Stunden pro Woche – und verdient
dadurch zusätzlich 2.000 Euro pro Monat.

Durch die Aktivpension ergibt sich für sie ein jährlicher Vorteil
von 7.668 Euro.

Würde sie den Pensionsantritt aufschieben und insgesamt 4.000
Euro brutto monatlich verdienen, beliefe sich die jährliche
Entlastung auf 7.269 Euro.

Beispiel 3: Industriearbeiter mit moderatem Zuverdienst

Ein Industriearbeiter erhält eine Bruttopension von 2.400 Euro
monatlich. Er bleibt seinem Betrieb erhalten und arbeitet in
reduziertem Ausmaß weiter – etwa rund 12 Stunden pro Woche. Dadurch
verdient er zusätzlich 1.250 Euro pro Monat.

Die Aktivpension bringt ihm einen jährlichen Vorteil von 6.099
Euro.

Als Aufschieber mit einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro
monatlich würde die Entlastung 7.269 Euro pro Jahr betragen.

Beispiel 4: Büroangestellte mit höherem Zuverdienst

Eine Büroangestellte erhält eine Bruttopension von 3.000 Euro
monatlich und arbeitet nach dem Regelpensionsalter weiterhin in
größerem Ausmaß – etwa rund 30 Stunden pro Woche. Dadurch verdient
sie zusätzlich 3.000 Euro pro Monat.

Durch die Aktivpension wird sie jährlich mit 8.296 Euro
profitieren.

Älterenbeschäftigung

Die Bundesregierung setzt in der Arbeitsmarktpolitik einen klaren
Schwerpunkt auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Datengrundlage dafür ist das seit Sommer 2025
quartalsweise auf der Website des Sozialministeriums veröffentlichte
Älterenbeschäftigungsmonitoring, das die Entwicklung dieser
Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt laufend sichtbar macht.

Ab Frühjahr 2027 sollen darüber hinaus gezielt Unternehmen in
jenen Regionen und Branchen, in denen noch ungenütztes Potenzial bei
der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht,
jährlich Informationen erhalten, um das Bewusstsein für dieses Thema
weiter zu stärken.

Neuer Arbeitsmarkt-Transformationsfonds

Durch die Aufhebung der Höherversicherung freiwerdende Mittel
werden ab 2028 gezielt in einen Arbeitsmarkt-Transformationsfonds
reinvestiert, der vom AMS verwaltet wird. Die Mittel in der Höhe von
26,7 Millionen 2028 und 54,6 Millionen 2029 sollen vorrangig für
Qualifizierung, Beschäftigung und die Bewältigung großer
Herausforderungen wie Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und
Klimawandel eingesetzt werden

Betriebliche Altersvorsorge: Mehr Wahlfreiheit, weniger Kosten,
bessere Vorsorge

Neben der Aktivpension stärkt die Bundesregierung auch die
betriebliche Altersvorsorge – also die zweite Säule des
Pensionssystems.

Die Abfertigung Neu wurde vor mehr als 20 Jahren eingeführt.
Seitdem haben sich Arbeitswelt und Vorsorgemöglichkeiten
weiterentwickelt. Deshalb wird das System nun modernisiert.

Der Grundsatz dabei: Die gesetzliche Pension bleibt das Fundament
der Alterssicherung. Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt dieses
System.

In den Vorsorgekassen liegen rund 22 Milliarden Euro. Dieses Geld
soll künftig stärker für die Menschen arbeiten: effizienter,
transparenter und mit besseren Möglichkeiten für zusätzliche
Altersvorsorge.

Wichtig dabei ist: Die klassische Abfertigung bleibt das
Standardmodell. Die Kapitalgarantie bleibt erhalten. Bei
Arbeitgeberkündigung oder einvernehmlicher Auflösung kann die
Abfertigung weiterhin ausbezahlt werden.

Wer seine Abfertigung langfristig stärker als Altersvorsorge
nutzen möchte, erhält künftig zusätzliche Wahlmöglichkeiten:

1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne bestehende
Pensionskassenzusage können künftig ihre Abfertigungsanwartschaften
auch in eine Pensionskassenlösung übertragen.

2. Es wird auch die Möglichkeit geschaffen, die
Abfertigungsanwartschaft in eine Lebensversicherung zu übertragen.

3. Zusätzlich besteht künftig die Option bereits in der Vorsorgekasse
die Abfertigung langfristig zu veranlagen. In dieser neu geschaffenen
Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft wird die Abfertigung risikoreicher,
ohne Kapitalgarantie und bis zum Pensionsalter veranlagt. Die
Entscheidung bleibt freiwillig, muss gut informiert getroffen werden
und kann somit den individuellen Präferenzen entsprechen.

Wer die Abfertigung nicht für die Überbrückung von
Arbeitslosigkeit benötigt und sie langfristig für die Pension nutzen
möchte, kann sie somit künftig stärker als Investition einsetzen.

Zusätzlich werden bestehende beitragsfreie Vorsorgekonten
automatisch schrittweise zusammengeführt. Dadurch erhalten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Überblick über ihre Ansprüche
und nur mehr eine Kontoinformation pro Jahr.

Auch die Kosten werden gesenkt: Der Deckel der
Vermögensverwaltungskosten wird von 0,8 Prozent auf 0,6 Prozent
gesenkt. Das bedeutet mehr Geld für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer.

Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann:

„Viele Menschen wollen nach dem Regelpensionsalter
weiterarbeiten, weil sie gebraucht werden und ihre Erfahrung
einbringen möchten. Genau dafür schaffen wir mit der Aktivpension
bessere Rahmenbedingungen. Das heißt, auch die pensionierte Kellnerin
die ab und an im Gasthaus noch aushilft, profitiert von der
Aktivpension. Gleichzeitig setzen wir uns weiterhin konsequent für
ältere Arbeitssuchende ein – mit gezielter Förderung von Älteren und
aktiver Beratung von Unternehmen. Bei der betrieblichen
Altersvorsorge war uns wichtig: Die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer bleibt erhalten. Die Abfertigung mit Kapitalgarantie
bleibt das Standardmodell, gleichzeitig schaffen wir freiwillige
Wahlmöglichkeiten für jene, die ihre Abfertigung stärker für die
Pension nutzen möchten. Die gesetzliche Pension bleibt dabei
weiterhin das Fundament unserer Alterssicherung.“

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer:
„Der demografische Wandel ist eine der größten Bewährungsproben für
den Wirtschaftsstandort Österreich. Wenn immer mehr Menschen in
Pension gehen und gleichzeitig Arbeitskräfte fehlen, braucht es einen
klaren Kurswechsel: Wir brauchen mehr Arbeitskräfte, mehr
Arbeitsstunden und bessere Anreize für Leistung. Genau dafür steht
die Aktivpension. Sie ist ein Paradigmenwechsel und ein klares
Bekenntnis der Bundesregierung zu längerem Arbeiten. Wer freiwillig
nach dem Regelpensionsalter weiterarbeitet, soll mehr Netto vom
Brutto haben – mit bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerfrei. Und wir
wollen, dass das Geld der Menschen künftig besser für sie arbeitet:
gebündelt, effizienter und ertragreicher. Wer das neue System
konsequent nutzt, kann seine Nettopension um rund 10 Prozent erhöhen.
Das ist echte Entlastung und ein klares Signal: Leistung muss sich
lohnen – im Erwerbsleben und in der Pension.“

Staatssekretär Sepp Schellhorn: „Wir müssen endlich damit
aufhören, längeres Arbeiten steuerlich zu bestrafen. Wer freiwillig
über das Regelpensionsalter hinaus anpackt, schafft Wert für unsere
Wirtschaft und gibt seine Erfahrung an die nächste Generation weiter.
Leistung muss sich lohnen – im Beruf genauso wie bei der Vorsorge.
Deshalb stärken wir gleichzeitig auch die zweite Säule: mehr
Wahlfreiheit, weniger Kosten und mehr Ertrag für die Menschen.“

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