Wien (OTS) – Für viele Jugendliche beginnt mit den Sommerferien der
erste Job –
und damit oft auch der erste Kontakt mit dem Arbeitsrecht. Doch nicht
jeder Betrieb spielt fair. Immer wieder werden Ferienjobs als
Praktika verkauft, junge Arbeitnehmer:innen zu schlecht bezahlt oder
ihre Rechte einfach ignoriert.
„Viele junge Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf
deutlich mehr Geld haben. Manche Betriebe spekulieren genau darauf.
Wer arbeitet, hat Anspruch auf faire Bezahlung nach Kollektivvertrag
– und nicht auf faule Ausreden“, sagt Martin Müller, ÖGB-
Arbeitsrechtsexperte.
Praktikum ist nicht gleich Praktikum
Der häufigste Fehler: Ein Praktikum steht im Vertrag, tatsächlich
wird aber ganz normal gearbeitet.
„Wer dieselbe Arbeit macht wie die Kolleg:innen im Betrieb, ist
keine billige Praktikantin oder billiger Praktikant. Dann gelten auch
dieselben arbeitsrechtlichen Regeln – inklusive Bezahlung nach
Kollektivvertrag“, stellt Müller klar.
Besonders wichtig: Auch wenn der Ferienjob oder das Praktikum
längst vorbei ist, können zu wenig bezahlter Lohn oder zu niedriges
Gehalt und andere Verstöße noch eingefordert werden.
Ferienjob bedeutet: volles Arbeitsrecht
Ein Ferienjob ist ein befristetes Dienstverhältnis. Das bedeutet:
– Bezahlung nach Kollektivvertrag
– Anmeldung bei der Sozialversicherung
– anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld
– Anspruch auf bezahlten Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung
– Bezahlung von Überstunden, wenn sie zulässig sind
„Der Lohnzettel ist kein Stück Papier für die Schublade. Wer ihn
kontrolliert, merkt oft erst, ob alles korrekt abgerechnet wurde“, so
Müller.
Jugendliche sind keine Arbeitsmaschinen
Gerade im Sommer, wenn viele Beschäftigte auf Urlaub sind, werden
Ferialarbeitende oft als Ersatz eingesetzt.
„Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden
täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind für
Minderjährige grundsätzlich nicht erlaubt. Wer trotzdem dazu gedrängt
wird, sollte sich Hilfe holen“, betont Müller.
Kaffee kochen ist keine Ausbildung
Pflichtpraktika sollen Wissen vermitteln – nicht Personallücken
stopfen.
„Wer den ganzen Sommer Kaffee kocht, kopiert oder einfache
Hilfsarbeiten erledigt, lernt keinen Beruf. Ein Praktikum ist
Ausbildung, kein Billigjob“, sagt Müller.
Auch sogenannte freiwillige Praktika sind in vielen Fällen ganz
normale Arbeitsverhältnisse und müssen entsprechend bezahlt werden.
Im Zweifel nachfragen
Wer unsicher ist, ob alles korrekt läuft, sollte sich rechtzeitig
informieren. Der ÖGB und die Arbeiterkammern beraten kostenlos zu
Ferienjobs, Praktika, Arbeitszeiten und Bezahlung.
Mehr Informationen gibt es unter www.oegb.at/ferienjob .
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2
Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen
sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche
Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und
Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein.
www.oegb.at